Nutzungsordnung der Kegelanlage
- Die Genehmigung zur Nutzung der Sportanlage erfolgt nur durch den "KV Leutenberg e.V.".
- Die Wochentage Montag - Freitag von 17:00-22:00 Uhr werden dem "KV Leutenberg" vorbehalten.
- Nicht-Vereinsmitglieder dürfen die Sportanlage nur unter Aufsicht nutzen
- Aufsichtskräfte werden durch den "KV Leutenberg" gestellt
- Das Betreten der Bahnanlage ist nur in sauberen Sportschuhen gestattet.
- Angetrunkenen Personen ist das Benutzen der Bahnanlage verboten.
- Für fahrlässig verursachte Schäden haftet der Nutzer.
- Die Benutzung der Kegelanlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Verletzungen während des Kegelns ist der "KV Leutenberg" nicht haftbar.
- Eigenmächtige Eingriffe in die Aufstellautomatik bzw. Steuerung sind untersagt.
- Die jeweils Verantwortlichen tragen Sorge dafür, dass die Sportstätte der Nutzungsordnung entsprechend genutzt, sauber und ordentlich verlassen wird, Fenster und Türen geschlossen sind, die Beleuchtung ausgeschaltet und die Heizung entsprechend der Witterung eingestellt ist.
Der Vorstand